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Sterling S425 Elektromobil für Senioren

Häufige Fragen beim Kauf eines E-Mobils

Wer über den Kauf eines Elektromobils nachdenkt, muss nicht nur Ausstattung, Funktionen und Preis berücksichtigen. Bei einigen E-Mobilen und Elektrorollatoren fallen Kosten für die Versicherung an. Etliche Elektromobile erfordern eine Fahrerlaubnis. Wir informieren, welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu beachten und einzuhalten sind.

Brauche ich für Elektromobile einen Führerschein?

Für E-Mobile, die eine Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h erreichen, ist kein Führerschein notwendig. Das E-Mobil darf auf dem Gehweg verwendet werden, Rücksichtnahme auf andere Fußgänger sollte in jedem Fall gegeben werden. Wenn kein Gehweg vorhanden ist oder der Scooter zwischen 6 und 15 km/h schnell ist, können Sie die Straße nutzen. Dann ist es für Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer wichtig, dass Sie die allgemeinen Verkehrsregeln kennen und einhalten. E-Mobile und elektrisch betriebene Krankenfahrstühle mit einer Geschwindigkeit über 15 km/ erfordern eine amtliche Fahrerlaubnis.

Generell gilt: Wer einen Scooter nutzt, muss mindestens 15 Jahre alt sein. Jüngere Personen erhalten nach Prüfung des Sachverhalts in der Regel eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Verwaltungsbehörde.

Benötigen Elektromobile eine Zulassung?

Bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h brauchen Sie für das E-Mobil keinerlei amtliche Genehmigungen. Elektromobile mit einer Geschwindigkeit von 6 bis 15 km/h benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis. Das ist ein TÜV-Gutachten und ein abgestempelter Vermerk der Zulassungsstelle/Straßenverkehrsbehörde. Alternativ kann beim Kauf des E-Mobils eine Allgemeine Betriebserlaubnis eingeschlossen sein und gleich mitgeliefert werden. Diese sogenannte ABE macht den “amtlichen” Stempel überflüssig. Zugelassen werden müssen Elektromobile bis 15 km/h nicht. Sie gelten als Krankenfahrstühle und sind von der Zulassungspflicht ausgenommen. Ebenso entfällt bei diesen Fahrzeugen die zweijährige Hauptuntersuchung beim TÜV oder einer anderen Überwachungsstelle.

Muss ich eine Versicherung abschließen?

Bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h besteht keine Versicherungspflicht. Oft sind Elektromobile bereits in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, ohne dass dafür Zusatzkosten anfallen. Sprechen Sie Ihren Versicherungsfachmann darauf an, damit der Scooter in den Vertrag aufgenommen wird. Für E-Mobile mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h ist eine Haftpflichtversicherung notwendig.

Wie hoch sind die Kosten für den Unterhalt?

Die laufenden Kosten sind sehr gering. Das Elektromobil ist ein sparsames Gefährt. Die Stromkosten für eine komplette Batterieladung betragen, abhängig vom Typ des E-Mobils und vom jeweiligen Stromtarif, zwischen 0,30 und 1,00 Euro. Dazu kommt eventuell der Beitrag für die Haftpflichtversicherung, wenn es sich um ein E-Mobil mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h handelt.

Beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten?

E-Mobile sind motorisierte Krankenfahrstühle und somit anerkannte Hilfsmittel. Sie sind förderungsfähig, das heißt, die gesetzliche Krankenversicherung kann einen Zuschuss geben oder übernimmt die gesamten Anschaffungskosten. Für die Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Damit wird bestätigt, dass die Anschaffung des E-Mobils notwendig ist. Beachten Sie aber, dass das Elektromobil eine Hilfsmittelnummer haben muss, damit es als solches verordnet werden kann.

Was muss ich bei der Handhabung beachten?

Die Batterie des Elektromobils muss aufgeladen sein, damit es fahrbereit ist. Laden Sie den Scooter nach längeren Fahrten wieder vollständig auf, am besten über Nacht. Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob die Beleuchtung funktioniert. Ansonsten ist das E-Mobil sehr robust und pflegeleicht. Es braucht keine besondere Wartung.

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Mühelos unterwegs mit Elektromobilen

Mühelos unterwegs mit E-Mobilen

Manche gesundheitlichen Beschwerden schränken die Bewegungsfähigkeit Betroffener stark ein. Insbesondere ältere Menschen leiden nicht selten unter der zunehmenden Immobilität: Obwohl sie geistig fit sind, können sie körperlich nur noch kurze Wegstrecken zurücklegen. Um dennoch weiterhin aktiv am Alltags- und Familienleben teilnehmen zu können und eigenständig flexibel zu bleiben, stellen E-Mobile eine sinnvolle Alternative zum herkömmlichen Gehhilfen dar. Einfach zu bedienen, ohne Führerschein nutzbar und oft von den Krankenkassen bezuschusst sind E-Mobile innovative Hilfsmittel für mehr Aktivität und Lebensfreude.

E-Mobile: Die “kleinen Autos” für Alltag und Freizeit

Mit einem modernen E-Mobil bekommen Interessierte fast schon ein kleines Auto an die Hand. Im Gegensatz zum “echten” Pkw sind E-Mobile jedoch für Menschen mit Bewegungseinschränkungen oftmals deutlich besser geeignet. Sie benötigen weniger Platz, sind außerordentlich wendig und können zudem in Deutschland auch ohne Führerschein benutzt werden. Dank ihres umweltfreundlichen Elektroantriebs sorgen sie überdies für eine Schonung der Ressourcen, sind geruchsneutral und leise. Ganz egal, ob für den Weg zum Supermarkt, zu Freunden und Verwandten oder für Ausflüge – die manchmal auch als “Scooter” bezeichneten Elektromobile bieten Flexibilität und Fahrspaß auf allen Strecken. Auch in den dunkleren Wintermonaten oder zur späten Stunde ist eine Fahrt mit dem E-Mobil möglich, denn die vorhandene Beleuchtungsanlage nebst hochwertigen Reflektoren sorgt für gutes Sehen und Gesehenwerden. Bei allen Fahrten dürfen – soweit vorhanden – Gehwege benutzt werden; es besteht weder Helm- noch Gurtpflicht. Und von der Kraftfahrzeugsteuer sind E-Mobile auch befreit.

Beste Unterstützung in allen Lebenslagen

Nicht immer und in allen Fällen ist die Benutzung eines herkömmlichen Rollators oder eines Rollstuhls ausreichend und sinnvoll. Manchmal wünschen sich Betroffene vor allem in bergigem Gebiet Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Wege. Mit Elektromobilen kann diesem verständlichen Bedürfnis nachhaltig Rechnung getragen werden. E-Mobile sorgen durch ihre besondere Bauart also dafür, dass ihre Benutzer überall mobil bleiben. Ohne große Kraftanstrengung und Schweiß. Der elektrische Antrieb hilft Betroffenen, auch bei stärkeren Steigungen leicht und bequem voran zu kommen. Auf diese Weise lassen sich sowohl Einkäufe gut transportieren als auch Ausflüge durch Wald und Wiesen unternehmen. Selbstverständlich verfügen Elektromobile dabei über alle nötigen Sicherungsmaßnahmen, so dass beispielsweise bei abschüssiger Straße eine nicht erwünschte Beschleunigung verhindert wird. Dank der in den meisten Modellen integrierten Ladungsanzeige sind Besitzer von Elektromobilen zudem stets über den aktuellen Zustand des eingebauten Akkus informiert. So wird die Nutzung dieses modernen Hilfsmittels sehr einfach und ohne Fachwissen ermöglicht.

Eine Förderung durch die Krankenkasse ist in vielen Fällen möglich

Wer sich für ein E-Mobil entscheidet, steht nicht selten vor der Frage nach möglichen Finanzierungshilfen. Oft ist das private Budget gewissen Beschränkungen unterlegen und eine vollständige Beschaffung aus eigenen Mitteln fällt nicht immer leicht oder ist gar unmöglich. Da Elektromobile jedoch sozialrechtlich gesehen eine Sonderform von Elektrorollstühlen darstellen, gehören sie grundsätzlich zu den verordnungsfähigen Hilfsmitteln und können daher bezuschusst werden. Entstehen für die Anschaffung der Elektromobile Kosten, ist eine Förderung durch die jeweilige Krankenkasse also in aller Regel problemlos möglich. Hierzu bedarf es lediglich einer ärztlichen Verordnung, die bei Bestehen der entsprechenden medizinischen Indikation durch den behandelnden Arzt ausgestellt werden kann. Wer sich für ein Elektromobil interessiert tut daher gut daran, sich bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten einer Bezuschussung zu informieren.

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