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Sterling S425 Elektromobil für Senioren

Häufige Fragen beim Kauf eines E-Mobils

Wer über den Kauf eines Elektromobils nachdenkt, muss nicht nur Ausstattung, Funktionen und Preis berücksichtigen. Bei einigen E-Mobilen und Elektrorollatoren fallen Kosten für die Versicherung an. Etliche Elektromobile erfordern eine Fahrerlaubnis. Wir informieren, welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu beachten und einzuhalten sind.

Brauche ich für Elektromobile einen Führerschein?

Für E-Mobile, die eine Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h erreichen, ist kein Führerschein notwendig. Das E-Mobil darf auf dem Gehweg verwendet werden, Rücksichtnahme auf andere Fußgänger sollte in jedem Fall gegeben werden. Wenn kein Gehweg vorhanden ist oder der Scooter zwischen 6 und 15 km/h schnell ist, können Sie die Straße nutzen. Dann ist es für Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer wichtig, dass Sie die allgemeinen Verkehrsregeln kennen und einhalten. E-Mobile und elektrisch betriebene Krankenfahrstühle mit einer Geschwindigkeit über 15 km/ erfordern eine amtliche Fahrerlaubnis.

Generell gilt: Wer einen Scooter nutzt, muss mindestens 15 Jahre alt sein. Jüngere Personen erhalten nach Prüfung des Sachverhalts in der Regel eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Verwaltungsbehörde.

Benötigen Elektromobile eine Zulassung?

Bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h brauchen Sie für das E-Mobil keinerlei amtliche Genehmigungen. Elektromobile mit einer Geschwindigkeit von 6 bis 15 km/h benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis. Das ist ein TÜV-Gutachten und ein abgestempelter Vermerk der Zulassungsstelle/Straßenverkehrsbehörde. Alternativ kann beim Kauf des E-Mobils eine Allgemeine Betriebserlaubnis eingeschlossen sein und gleich mitgeliefert werden. Diese sogenannte ABE macht den “amtlichen” Stempel überflüssig. Zugelassen werden müssen Elektromobile bis 15 km/h nicht. Sie gelten als Krankenfahrstühle und sind von der Zulassungspflicht ausgenommen. Ebenso entfällt bei diesen Fahrzeugen die zweijährige Hauptuntersuchung beim TÜV oder einer anderen Überwachungsstelle.

Muss ich eine Versicherung abschließen?

Bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h besteht keine Versicherungspflicht. Oft sind Elektromobile bereits in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, ohne dass dafür Zusatzkosten anfallen. Sprechen Sie Ihren Versicherungsfachmann darauf an, damit der Scooter in den Vertrag aufgenommen wird. Für E-Mobile mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h ist eine Haftpflichtversicherung notwendig.

Wie hoch sind die Kosten für den Unterhalt?

Die laufenden Kosten sind sehr gering. Das Elektromobil ist ein sparsames Gefährt. Die Stromkosten für eine komplette Batterieladung betragen, abhängig vom Typ des E-Mobils und vom jeweiligen Stromtarif, zwischen 0,30 und 1,00 Euro. Dazu kommt eventuell der Beitrag für die Haftpflichtversicherung, wenn es sich um ein E-Mobil mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h handelt.

Beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten?

E-Mobile sind motorisierte Krankenfahrstühle und somit anerkannte Hilfsmittel. Sie sind förderungsfähig, das heißt, die gesetzliche Krankenversicherung kann einen Zuschuss geben oder übernimmt die gesamten Anschaffungskosten. Für die Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Damit wird bestätigt, dass die Anschaffung des E-Mobils notwendig ist. Beachten Sie aber, dass das Elektromobil eine Hilfsmittelnummer haben muss, damit es als solches verordnet werden kann.

Was muss ich bei der Handhabung beachten?

Die Batterie des Elektromobils muss aufgeladen sein, damit es fahrbereit ist. Laden Sie den Scooter nach längeren Fahrten wieder vollständig auf, am besten über Nacht. Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob die Beleuchtung funktioniert. Ansonsten ist das E-Mobil sehr robust und pflegeleicht. Es braucht keine besondere Wartung.

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