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Sterling S425 Elektromobil für Senioren

E-Scooter in Gronau: Mehr Mobilität und Lebensqualität für Senioren und Menschen mit Behinderungen

Einkäufe und Arztbesuche erledigen, an Freizeitaktivitäten teilnehmen oder einfach mal in Gronau rauskommen – gerade in ländlichen Regionen ohne ÖPNV verhilft ein E-Scooter Senioren und Menschen mit Behinderungen zu mehr Mobilität und Unabhängigkeit. Die gesetzlichen Hürden für das Fahren sind niedrig und oft übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Anschaffung und Unterhalt.

Mit einem E-Scooter aus Gronau selbstbestimmter leben

Mit zunehmendem Alter nimmt bei vielen Menschen die Mobilität ab. Einkaufen, Arztbesuche, Behördengänge, aber auch Treffen mit Freunden, fallen schwer, wenn man “nicht mehr so gut zu Fuß ist”. Auch für Menschen mit Behinderungen stellen ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe mitunter eine Herausforderung dar – vor allem, wenn sie auf dem Land beispw. in Gronau leben, wo Busse oder Bahnen gar nicht oder nur unregelmäßig fahren. Beiden Personenkreisen können Elektromobile zu mehr Unabhängigkeit verhelfen.

Wer darf einen E-Scooter fahren?

Wer einen E-Scooter fahren will, muss mindestens 15 Jahre alt sein, zudem körperlich und geistig fit sein. Das bedeutet aufrecht sitzen, das Fahrzeug aktiv steuern und im Straßenverkehr vorausschauend handeln können. Man gilt als Straßenverkehrsteilnehmer – unabhängig davon, ob man auf dem Gehweg oder auf der Straße fährt.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten?

E-Scooter mit einer Geschwindigkeit bis 6 km/h nicht meldepflichtig. Ein Führerschein, ein Helm oder ein Sicherheitsgurt sind nicht nötig. Man darf auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen fahren. Elektromobile, die schneller als 6 km/h fahren, erfordern ein spezielles Nummernschild sowie eine Betriebserlaubnis inklusive TÜV-Gutachten und Stempel der KfZ-Zulassungsstelle. Alternativ kann eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) diese ersetzen. Mit diesen schnelleren Fahrzeugen darf man auch auf Radwegen und Landstraßen fahren. Ab einer Geschwindigkeit von 6 km/h muss man eine Haftpflichtversicherung abschließen – das empfiehlt sich übrigens auch für die langsameren Modelle. KfZ-Steuer muss man für die Elektromobile jedoch nicht entrichten. Auch von der regelmäßigen Hauptuntersuchung durch den TÜV oder ein anderes Prüfinstitut sind die Fahrzeuge grundsätzlich ausgenommen.

Wie findet man den passenden E-Scooter in Gronau?

Man sollte sich von der großen Auswahl an Modellen und Zubehör nicht verwirren lassen. Der Besuch eines Fachgeschäftes in der Umgebung von Gronau und eine umfassende Beratung können die Entscheidung erleichtern. Soll das Elektromobil auf längeren Strecken zum Einsatz kommen oder eher auf Kurzstrecken? Wie schnell sollte das Fahrzeug sein und welche Akkulaufzeit ist gewünscht? Wird ein Elektromobil mit drei oder vier Rädern bevorzugt? Diese Fragen sollte man für sich beantworten können. Auch das eigene Gewicht, die Beschaffenheit der üblicherweise zurückzulegenden Wege und Zubehör für den Transport von Einkäufen spielen bei der Modellauswahl eine Rolle. Natürlich werden die Mitarbeiter im Sanitätshaus M+L in Ochtrup auch nach dem finanziellen Rahmen fragen, den sich der Kunde gesteckt hat. Eine kostenlose Probefahrt sollte ebenfalls zur Beratung gehören.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den E-Scooter?

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Anschaffung. Zudem beteiligt sie sich an den Kosten für das Zubehör sowie dem Unterhalt. Das gilt allerdings nur für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h. Es muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Außerdem muss das Elektromobil eine Hilfsmittelnummer besitzen, die es als förderfähig ausweist. Die Krankenkasse hat den Antrag abgelehnt? In diesem Fall kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen und sich die Notwendigkeit von mehreren Ärzten bescheinigen zu lassen.

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