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Das Elektromobil und die Verkehrsregeln

Für viele Senioren ist das Elektromobil die einzige Möglichkeit, sich ohne fremde Hilfe und vergleichsweise rasch von A nach B zu begeben. Doch häufig treten vor der Anschaffung eine gewisse Verunsicherung und dazu noch jede Menge Fragen auf – beispielsweise worauf man mit dem Scooter auf der Straße zu achten hat, welche Verkehrsregeln gelten und ob man das praktische Vehikel ohne Führerschein überhaupt lenken darf.

Wo darf mit dem E-Mobil gefahren werden?

Folgend ein kleiner Überblick, was mit dem Elektromobil im öffentlichen Verkehr alles möglich und erlaubt, aber auch was verboten ist.

Verkehrsrechtlich betrachtet, handelt es sich bei dem Elektromobil für Senioren um einen Roll- oder Krankenfahrstuhl, also um ein Transportmittel für gehschwache oder gehbehinderte Menschen. Für derlei Gefährte, also auch für den Scooter, gelten die Allgemeinen Straßenverkehrsvorschriften.

Man fährt damit auf Bürgersteigen, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit, ebenso wie in Fußgängerbereichen. Ist man außerhalb einer verkehrsberuhigten Zone unterwegs, dort aber kein Gehweg vorhanden, ist es erlaubt, die Straße zu benutzen. Bewegt man sich außerhalb von geschlossenen Ortschaften, darf das Elektromobil auch auf kombinierten Rad- und Fußwegen betrieben werden. Jedoch müssen Fahrweise und Geschwindigkeit stets den herrschenden Bedingungen, sowohl was die Beschaffenheit der Fahrbahn wie auch das Tempo der anderen Verkehrsteilnehmer betrifft, so gut wie möglich angepasst werden. Sicherheit und Rücksichtnahme sind auch beim Steuern eines Elektromobils oberstes Gebot.

Wer darf ein E-Mobil fahren und wird dafür ein Führerschein benötigt?

Einsitzige Kraftfahrzeuge wie Elektromobile für Senioren ermöglichen ihren Benutzern schon bauartbedingt nur eine gemäßigte Geschwindigkeit von maximal 15 km/h. Schließlich werden sie hergestellt, um gebrechliche und/oder körperlich eingeschränkte Menschen zu befördern – somit liegt es auf der Hand, dass diese Gefährte nicht zum Rasen gedacht sind. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber von der Pflicht, das Gefährt nur mit Führerschein oder einer anderen Prüfbescheinigung lenken zu dürfen, ab. Es herrscht darüber hinaus auch keine Gurt- und Helmpflicht. Allerdings müssen die Elektromobile aus Sicherheitsgründen über eine typgeprüfte reflektierende Heckmarkierungstafel an der Fahrzeugrückseite verfügen. Es ist darüber hinaus verboten, eine zweite Person, egal ob sitzend oder stehend, mit dem Vehikel zu transportieren.

Benutzt werden darf das Elektromobil laut den gültigen Verkehrsregeln nur von Personen, die mindesten 15 Jahre alt und/oder körperlich in der Lage sind, sich mit dem Scooter im öffentlichen Bereich aufzuhalten, ohne dabei andere Menschen zu gefährden. Bei behinderten Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren ist das Tempo des Elektromobils auf 10 km/h begrenzt.

Wie muss das E-Mobil zugelassen und versichert werden?

Für jedes Elektromobil oder anderes Fahrzeug, das schneller fährt als 6 km/h und aus diesem Grund auch mit einem Kennzeichen auf der Rückseite versehen ist, benötigt man eine Betriebserlaubnis. Dazu gehört ein abgestempelter Vermerk der betreffenden Straßenverkehrsbehörde (örtliche Zulassungsstelle) sowie ein TÜV-Gutachten. Nur mit diesen Papieren darf der Scooter in der Öffentlichkeit laut den gültigen Verkehrsregeln in Betrieb genommen werden. Eine Abmeldung des Elektromobils für Senioren, wenn dieses nicht mehr gefahren wird, ist nicht notwendig, ebenso wenig eine Ummeldung, wenn man das Gefährt einer anderen Person überlässt.

Für Elektromobile bis 6 km/h Geschwindigkeit muss man keine Versicherung abschließen, eine Haftpflichtversicherung für die eigene Sicherheit wird von Experten aber empfohlen. Oder aber man integriert das Gefährt bei bestehender Privathaftpflichtversicherung in diesen Vertrag. Dagegen sind Scooter, die über 6 km/h fahren, unbedingt zu versichern. KFZ-Steuer ist jedoch in keinem Fall für das Elektromobil zu bezahlen.

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