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Alle Beiträge sind mit einem Tag versehen: Elektromobil versichern

Elektromobil – welche Versicherung ist sinnvoll?

Umweltschonende Elektromobile befördern vor allem gehschwache und/oder ältere Personen im öffentlichen Raum auf Rädern von A nach B – es handelt sich also um ein Fahrzeug. Die Verwendung dieser akkubetriebenen Scooter boomt, daher stellen sich ihre Verwender zunehmend die Frage, ob man die Vehikel nicht auch standesgemäß versichern sollte oder das sogar tun muss.

Auf öffentlichen Wegen ist eine Private-Haftpflichtversicherung notwendig

Wenn der Scooter nur über Privatgelände rollt, kann auf jede Art der Versicherung verzichtet werden. Da die meisten Benutzer mit dem flotten Gefährt aber auch Ausflüge unternehmen oder einkaufen düsen, sind die meisten Seniorenmobile auch auf öffentlichen Wegen und Straßen unterwegs. Und dort gilt: Haftpflicht Versicherung!
Ist das Elektromobil nur bis zu 6 km/h schnell, ist es von der Versicherungspflicht befreit, sollte aber in der privaten Haftplicht mitversichert werden – häufig ist das ohne Zusatzkosten möglich. Meist ist das ohnehin Teil der Versicherungsbedingungen, falls nicht, kann man diese mittels eines formlosen Antrags dahingehend ergänzen. Denn auch mit niedriger Geschwindigkeit können böse Unfälle passieren und andere Fahrzeuge sowie Menschen und Tiere zu Schaden kommen.

Alles über 6 km/h benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung

Scooter, die schneller fahren als 6 km/h und auf Straßen verwendet werden, benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine solche mit einer gängigen Deckungssumme von bis zu zwölf Millionen Euro pro geschädigter Person ist bereits für 60 Euro im Jahr erhältlich. Der Versicherungsschein ist stets mitzuführen, sonst macht man sich strafbar. Das “Mofa”-Kennzeichen wird von der Versicherung ausgehändigt und ist hinten am Seniorenmobil anzubringen.

Teilkaskoversicherung für das E-Mobil

Als nächstes stellt sich die Frage, ob sich bei der Inbetriebnahme eines Elektromobils der Abschluss einer Teilkaskoversicherung lohnt. Viele Scooter-Fahrer machen diese Entscheidung in erster Linie vom Wert ihres Fahrzeugs abhängig. In einigen Fällen ist auch die Hausratversicherung eine gute Alternative, allerdings reicht meist die Höchstdeckungssumme von einigen tausend Euro nicht aus. Am besten, man fragt den Versicherungsberater, ob und welche Schäden mit der Hausratsversicherung abgedeckt sind. Fakt ist jedenfalls: Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht, ergibt es durchaus einen Sinn, einen solchen Schutz zu erwerben, wenn man häufig mit dem Vehikel in der Öffentlichkeit unterwegs ist.

Diebstahlversicherung beim Elektromobil ist sinnvoll

Natürlich sollte man sein Fahrzeug auch vor Diebstahl schützen, denn stellt man es auf der Straße ab, ist die Gefahr groß, dass es gestohlen wird. Es wird empfohlen, den Scooter mit einem Alarm auszustatten, stets den Schlüssel abzuziehen und Geld in eine Diebstahlversicherung zu investieren. Stockt man die Haftpflicht einer Teilkaskoversicherung auf, beispielsweise bei 150 Euro Selbstbeteiligung, schütz man sein Elektromobil nicht nur vor Diebstahl; es ist dann auch bei Sturm- und Hagelschäden sowie bei einer Kollision mit Tieren optimal abgesichert.
Steht das Vehikel unbenutzt, gehört es sicher weggeschlossen.

Man sollte sich genau informieren, in welchen Fällen die Versicherung den Kopf schüttelt, wenn etwas passiert. Bei grober Fahrlässigkeit darf sie nämlich die Leistungen in dem Verhältnis reduzieren, die der Schwere des Verschuldens angemessen ist und daher gerecht wird.

In diesen Fällen zahlt die Versicherung nicht

In folgenden Fällen zahlt die Versicherung nicht oder weniger:

  • die erforderliche Sorgfalt in hohem Maß verletzt,
  • aufgrund von Medikamenten, Alkohol (ab 1,1 Promille) oder anderen Rauschmitteln fahruntüchtig ist,
  • übermüdet mit dem Scooter unterwegs ist,
  • bei Rotlicht über die Kreuzung fährt,
  • durch “leichtfertige” Fahrweise auffällt, beispielsweise gegen die Einbahn rollt,
  • in der Fußgängerzone einem freilaufenden Hund ausweicht,
  • das Elektromobil mit steckendem Zündschlüssel abstellt oder
  • es einem Unbekannten für eine Probefahrt überlässt.
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